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11. September 2006

Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren.

Der Begriff leitet sich vom alt- bzw. mittelhochdeutschen Wort für "Erlaubnis" her. So fragten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also „Urlaub“, um in eine Schlacht zu ziehen.

[ Quelle: Artikel Zitat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. August 2006, 08:36 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zitat&oldid=20369224 (Abgerufen: 11. September 2006, 07:22 UTC) ]

Mein Blog ist meine Schlacht

[ Quelle: Gesprochenes Wort Zitat. In: Schwabenheim an der Selz. Von: Frank Hamm. Bearbeitungsstand.... ]

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